Schulordnung

Schul- und Hausordnung der VS Aichkirchen

Allgemeines: 

  • Die Lehrpersonen wünschen den Kindern und Eltern eine schöne gemeinsame erfolgreiche Zeit in unserer Schule.
  • Jedes Zusammenleben erfordert Rücksicht und die Einhaltung bestimmter Regeln.
  • Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo sie die Freiheit und Sicherheit des anderen einschränkt oder gefährdet.
  • Die Erziehung der Kinder ist nicht nur die Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern.
  • Lehrer und Eltern sehen sich als Partner, die daran arbeiten, gemeinsame Ziele (Selbständigkeit, Bildung, Können, Lernfreude, Gesundheit) zu erreichen.

 

Wir möchten:

  • dass sich alle Kinder mit ihren jeweiligen Stärken und Schwächen akzeptiert fühlen.
  • dass alle Kinder in einem freundlichen Umfeld ihre Begabungen und sozialen Kompetenzen weiter entwickeln können.
  • dass allen Kinder abwechslungsreicher und vielfältiger Unterricht geboten wird.

 

 

Es geht nicht nebeneinander –

schon gar nicht gegeneinander!

Es geht nur miteinander!

 

 

  1.  Die Schüler nehmen am Unterricht regelmäßig und pünktlich teil.
  2. Bei Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule ehest möglich zu benachrichtigen.
  3. Alle an der Schule tätigen Personen sowie die Eltern halten sich an die Gebote der Höflichkeit (grüßen, bitten, danken, sich entschuldigen)
  4. Die Aufsicht durch das Lehrpersonal erfolgt ab 7.45 Uhr.
  5. Die Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und aller im Schulhaus tätigen Personen.
  6. Bei Konflikten wird die Lösung im Gespräch gesucht: Worte statt Waffen, reden statt raufen.
  7. Gegenstände, die den Unterricht stören oder die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie sind den Lehrpersonen auf Verlangen zu übergeben.
  8. Mobiltelefone, Smart Watches und andere elektronische Geräte dürfen nur in Ausnahmefällen in die Schule mitgenommen werden und bleiben dann ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Ausflügen, Lehrausgängen, Projekttagen u. ä. herrscht allgemeines Handyverbot.
  9. Alle Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel werden schonend behandelt.
  10. Fenster und Jalousien dürfen nur mit Erlaubnis und unter Anleitung des Lehrpersonals bedient werden.
  11. Geänderte Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, …) müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.
  12. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulhaus nicht verlassen. In dringenden Fällen sind sie von den Erziehungsberechtigten oder einer befugten Person in der Klasse abzuholen.
  13. Bei Unfällen oder schweren akuten Erkrankungen der Schüler werden die Erziehungsberechtigten verständigt (Notfalltelefonnummer!) und diese bzw. ihre Vertreter müssen das Kind abholen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Kind mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht.
  14. Anzeigepflichtige Krankheiten sowie Läusebefall sind der Schule unverzüglich zu melden.
  15. Am Schulweg gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Haftung bzw. Verantwortung obliegt den Eltern.
  16. Gefährdet ein Schüler oder eine Schülerin durch sein oder ihr Verhalten die Mitschüler oder sich selbst, kann er oder sie von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.

 

 Die Schul- und Hausordnung wurde am 27. Oktober 2014 im Schulforum beschlossen.